Klubs dürfen Arbeitsverträge weiterhin befristen

„Das Urteil besitzt für Mainz 05 und den gesamten Fußball grundlegende Bedeutung. Um dem Prinzip des Leistungssports zu folgen, müssen wir unseren Profikader immer wieder mit neuen Kräften verstärken“, erklärte FSV-Sportvorstand Rouven Schröder nach der Urteilsverkündung. Hätte das Bundesarbeitsgericht (BAG) nämlich zugunsten Müllers entschieden, hätten Fußballvereine in Deutschland ihre Spieler künftig grundsätzlich mit unbefristeten Arbeitsverträgen ausstatten müssen – die Folgen wären kaum abzusehen gewesen.

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Das BAG folgte dabei der Argumentation der Mainzer, dass die Verhältnisse im Profifußball nicht mit denen normaler Arbeitnehmer vergleichbar seien. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz nämlich sieht vor, dass Arbeitsverhältnisse ohne Angabe eines Grundes maximal zwei Jahre befristet sein dürfen. Das BAG erklärte das Urteil in einer Pressemitteilung wie folgt: „Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet.“

„Mit Müller stets korrekt umgegangen“

Bereits seit 2012 schwelt der Streit zwischen Müller und den Mainzern. Der Keeper war damals ein halbes Jahr vor Ende seines Vertrages in die zweite Mannschaft verbannt worden, wodurch ihm nicht nur diverse Prämien entgingen, sondern auch die automatische, an eine gewisse Anzahl Pflichtspiele gebundene Vertragsverlängerung unmöglich war. Nachdem das Arbeitsgericht Mainz die Befristung noch für unwirksam erklärt und die deutsche Fußballwelt damit in Schockstarre versetzt hatte, hob das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz dieses Urteil in zweiter Instanz auf. Dem schloss sich nun das BAG an.

„Wir freuen uns, dass das BAG unserer Argumentation gefolgt ist. Die Besonderheiten im Profifußball rechtfertigen eine Befristung. Der 1. FSV Mainz 05, seinerzeit namentlich Manager Christian Heidel und Trainer Thomas Tuchel, sind mit Heinz Müller stets korrekt umgegangen“, betonte das Mainzer Aufsichtsratmitglied Dr. Volker Baas.

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